Kobelt Immobilien - Der Partner Ihres Vertrauens in Zirndorf


Herrliche 2-4 Zimmer Wohnungen - Denkmalschutzobjekte mit hohen Abschreibungsmöglichkeiten - Sanierungsanteil ca. 79%, top saniert mit exklusiver Ausstattung in traumhaften, zentralen Lagen von Fürth

Die Lage

Hier sind Sie richtig, in ruhiger, zentraler Lage der Fürther Altstadt! Hier genießen Sie die Vorteile des Wohnens in zentraler Lage– in unmittelbarer Nähe des Fürther Zentrums. Die Wohnanlage ist hervorragend an das Straßennetz und an den öffentlichen Nahverkehr angebunden und bietet damit ideale Verbindungen zu Fürth,Nürnberg, Herzogenaurach und Erlangen.
Reichhaltiges Angebot an Einkaufsmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe. Neu gestaltete Fußgängerzone und U-Bahn fast vor der Haustür.

3 geschossiges Gebäude mit aufgesetzten Dachterrassen Wohnungen
Im Erdgeschoss – schöne 2+3 Zi. Wohnungen mit großem Gartenanteil.
Penthouse Wohnungen im 3. und 4. OG mit großen Dachterrassen.

Expose und Preisliste auf Anfrage!
Hohe Denkmalschutz-Abschreibung ca. 79%
Ideal für Kapitalanleger und Selbstnutzer

Der Kapitalanleger

hat neben der Abschreibung für die Altsubstanz (50 Jahre x 2 %) Anspruch auf die Sonderabschreibung für Sanierungskosten (8 Jahre x 9 %, 4 Jahre x 7 %).
Sie erhalten bis zu einem Drittel der Kaufsumme vom Finanzamt zurück!
Die Steuerbegünstigung nach §§ 7h, 10f EStG gilt für alle zu Wohnzwecken genutzten Gebäude in Sanierungsgebieten. Sie wird als Sonderabschreibung bzw. wie Sonderausgaben gewährt. Die Steuerbegünstigung bemisst sich nach der Höhe der Kosten, die für die Erhaltung oder für eine sinnvolle Nutzung des Gebäudes erforderlich sind.

Der Eigennutzer

kann den Großteil der Sanierungskosten (10 Jahre x 9 %) wie Sonderausgaben steuermindernd geltend machen.
Sie erhalten bis zu 33 Prozent der Kaufsumme vom Finanzamt zurück!
Die perfekte Basis für Ihren Start in die Zukunft:

Dank der Steuerbegünstigung nach §§ 7h, 10f EStG können Sie sich einen erheblichen Anteil der Kaufsumme Ihrer Sanierungswohnung vom Finanzamt zurückerstatten lassen – bis zu einem Drittel! Die Steuerbegünstigung wird für alle zu Wohnzwecken genutzten Gebäude in Sanierungsgebieten gewährt, entweder als Sonderabschreibung oder wie Sonderausgaben.

Die Höhe der Begünstigung richtet sich nach den zur Erhaltung oder zu einer sinnvollen Nutzung des Gebäudes erforderlichen Sanierungskosten.

Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Besichtigungstermin in einer der herrlichen Musterwohnungen. Ausführliches Expose mit Baubeschreibung auf Anfrage.