Kobelt Immobilien - Der Partner Ihres Vertrauens in Zirndorf


Sehr geehrter Besucher,

vielen Dank für Ihren Besuch auf unserer Homepage und Ihrem Interesse für den Bereich der denkmalgeschützten Immobilie als Kapitalanlage.

Seit der Steuergesetzänderung 2005 ist der Bereich der steueroptimierenden Kapitalanlage durch den Gesetzgeber sehr stark eingegrenzt worden. Die denkmalgeschützte Immobilie hat in diesem Bereich nun ein Alleinstellungsmerkmal.

Aufgrund unserer 10 jährigen Erfahrung in diesem Bereich , sind wir in der Lage den Markt nach seriösen Angeboten zu durchleuchten und können so die "Spreu vom Weizen" trennen.
Eine Investition in eine Immobilie ist eine langfristige Investition, deren Erfolg von vielen Faktoren abhängig ist.

Steuervorteile durch Denkmalschutz
Die denkmalgeschützte Immobilie ist nach der Gesetzesänderung Ende 2005 die derzeit einzige lukrative Möglichkeit Steuern zu sparen und in eigenes Vermögen umzuwandeln.

Durch die hohen Abschreibungsmöglichkeiten ergeben sich beträchtliche Werbungskosten, die das zu versteuernde Einkommen drastisch reduzieren und zu hohen Steuerrückerstattungen führen.

Diese Werbungskosten können entweder in der jährlichen Steuererklärung angesetzt, bei Angestellten als Freibetrag auf die Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Selbständige können hier durch die Werbungskosten die monatlichen oder Quartalsweise anfallenden Steuervorauszahlungen reduzieren und so die Liquidität erhöhen.

Auf Wunsch erhalten Sie selbstverständlich eine auf Ihre persönliche Einkommenssituation zugeschnittene Berechnung kostenlos und unverbindlich von uns zur Verfügung gestellt - fragen Sie uns nach Ihren Möglichkeiten!